Braucht die juristische Ausbildung eine grundlegende Reform?
Wenn es nach den Justizminister*innen der Länder geht, haben diese eine klare Antwort: Nein.
Ein Kommentar von Anne Hermsdorf
Am 5. Und 6. Juni fand die Frühjahrkonferenz der Justizminister und Justizministerinnen (JuMiKo) statt. Wie schon letztes Jahr wurde sie von Protesten und Demonstrationen begleitet – und das zu Recht. Der Aufreger dieses Mal: „Die Justizministerinnen und Justizminister stellen fest, dass die volljuristische Ausbildung sich bewährt hat und insgesamt gut geeignet ist, den Absolventinnen und Absolventen das notwendige Fachwissen und die wesentlichen Kompetenzen zu vermitteln, die für eine Tätigkeit in den volljuristischen Berufen erforderlich sind und auch künftig erforderlich sein werden. Sie sind sich einig, dass grundlegender Reformbedarf nicht besteht.“ (Nr. 2 des Beschlusses über TOP I.4 „Zukunft der volljuristischen Ausbildung“)
Es mag sich wie ein wirklich sehr sehr geschmackloser Scherz anhören, entspricht aber ganz dem Ruf der Jurisprudenz als konservativ und archaisch. Wie die JuMiKo auf diese Schlussfolgerung kommt? Grundlage ist ein Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA), der sich mit der Reformbedürftigkeit der Ausbildung beschäftigt. Warum sich lieber auf diesen Bericht berufen wird, der lediglich 90 Personen befragt, und nicht stattdessen die mit 12.000 Befragten großangelegten Studie von iur.reform zu ebendiesem Thema ernstgenommen wird, ist ebenso unklar wie unsinnig.
Vielen werden die Ergebnisse von iur.reform bekannt sein, aber zur Einordnung nochmal ein kurzer Abriss: Nur 21,5 % der Befragten gaben an, mit der Ausbildung zufrieden zu sein, während 52,8 % unzufrieden sind. Nun mag es nicht verwundern, dass man den eigenen Studiengang gern etwas einfacher hätte. Ein bisschen weniger Examensstoff hier, die Zulassung von Kommentaren als Hilfsmittel dort und dann noch die Klausuren abschichten – schon lebt es sich entspannter. Unter den Befragten der Studie befanden sich jedoch nicht nur Studierende, sondern auch Personen aus der juristischen Praxis, die rund 55 % ausmachten, 14 % davon im Referendariat. Kombiniert mit dem Ergebnis, dass 75 % der Befragten es auch für erforderlich hielten, die Ausbildung emotional zu entlasten, wird deutlich, dass der Reformbedarf nicht nur auf Frust und Faulheit fußt, sondern auf dem grundlegenden Bedürfnis nach einer Ausbildung, die nicht mit Burn-Out-Symptomen in einer privat finanzierten Psychotherapie endet, um bloß noch verbeamtet werden zu können.
„Das Studium ist nun mal hart, das ist nicht für jeden was“ höre ich die 60-jährigen Boomer-Anwälte aus der letzten Reihe. Die gängige Einstellung, dass die jungen Studierenden ja wohl mindestens genauso leiden müssen, wie man früher selbst, lässt sich mehr mit Eitelkeit als mit der Sorge um die Qualitäten künftiger Jurist*innen begründen. Dass manche Studiengänge anspruchsvoller als andere sind, ist vollkommen normal. Rechtsanwendung ist vielschichtig und häufig komplex. Wenig einleuchtend ist aber, warum keine Reduktion des Prüfungsstoffes angestrebt wird, um das für die Praxis völlig irrelevante Auswendiglernen einzuschränken; warum man 10 Semester auf einen Abschluss hinarbeiten muss, der sich nahezu nur auf sechs Klausuren konzentriert, statt einen integrierten Bachelor einzuführen – der gerade auf emotionaler Ebene entlasten soll. Mit dem Anspruch an die fachliche Ausbildung hat das alles nichts zu tun. Für manche hochqualifizierten juristischen Berufe mag das Meistern einer so enormen Drucksituation ein notwendiges Qualitätsmerkmal sein. Für die meisten Berufswege, die Absolvent*innen nach der Ausbildung gehen, gilt dies nicht.
Zudem ist eine ausbleibende Reform vor dem Hintergrund des Jurist*innenmangels fatal. Bleibt die Ausbildung so kräftezehrend und unattraktiv, wird das Auswirkungen auf die Zahl der Absolvent*innen haben, sie sinkt seit mehreren Jahren. Das ist nicht zuletzt ein gesamtgesellschaftliches Problem, so hängt von der Zahl der ausgebildeten Jurist*innen die Rechtsdurchsetzung ab. Gerade das sollte den Politiker*innen der JuMiKo ebenso bewusst sein.
Dass die juristische Ausbildung laut der JuMiKo gut geeignet sei, Fachwissen und Kompetenzen zu vermitteln, mag für manche Studierende mit höchster Eigenmotivation und besonders schneller Auffassungsgabe stimmen. Für den Rest kann ich überspitzt sagen:
Wofür diese Ausbildung tatsächlich gut geeignet ist? Sich einen Monat post Semesterbeginn nach der ersten bestandenen Klausur der großen Übung die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen und sich für die verbleibende Vorlesungszeit definitiv weder bei Erbrecht noch Polizeirecht blicken zu lassen. Das bekommt man dann spätestens in der Examensvorbereitung heimgezahlt. Grund dafür ist neben dem fehlenden Eigenantrieb mindestens genauso eine Studienorganisation, die kaum Anreize gibt, dranzubleiben. Schaut man sich Bachelorstudiengänge an, sieht man, dass diese Anreize gesetzt werden können – Stichwort Prüfungsvorleistung und Semesterabschlussklausuren. Bei einem Studiengang mit 300 oder mehr Personen pro Jahrgang kann das eine Herausforderung sein, aber auch hier gibt es gute Optionen: Multiplechoice-Test oder auch stark gekürzte Hausarbeiten. Die Hauptsache ist, dass man als Studierende*r mehr oder weniger gezwungen ist, sich zumindest in groben Zügen mit den Rechtsmaterien zu beschäftigen, um in der Examensvorbereitung nicht das Gefühl zu haben, bei null anzufangen. Klingt erstmal nach Arbeit, sorgt aber vermutlich für eine Examensvorbereitung mit deutlich weniger Sinnkrisen.
Aber die Justizminister*innen machen es einem bekannten Leipziger nach: Es bleibt alles so, wie’s ist. Ob du hier bist und nicht.

