WoDkA – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin
Was braucht es für eine gute politische Maßnahme? Nicht gut im Sinne von das finde ich politisch wünschenswert, sondern objektiviert, eher nach dem Motto: Wird ein rational begründbares Ziel mit einer dieses Ziel fördernden Maßnahme verfolgt? Oder in der Sprache des Adressatenkreises: Verfolgt die Maßnahme einen legitimen Zweck und ist sie zur Zweckförderung geeignet
Mit der kürzlich erfolgten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hat der Bundestag die Bezahlkarte als weitere Leistungsform festgeschrieben – neben Sachleistungen und Bargeld. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist dabei, das Ausgabeverhalten der Leistungsempfänger*innen zu steuern. Das Geld kann nur im Inland ausgegeben und nicht überwiesen werden, Zitat: „Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen, ist so nicht möglich“
Das hört sich im ersten Moment für manche vielleicht sogar schlüssig an. Der deutsche Staat lässt Asylbewerber*innen Geld zukommen und will, dass es vor Ort wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfließt. Es soll die Grundversorgung der geflüchteten Personen in Deutschland sichern. Newsflash: Bereits dafür reicht das Geld kaum.
Wer ernsthaft glaubt, von den 200€ „Taschengeld“, die Personen im Erstaufnahmelager pro Monat erhalten, bliebe am Monatsende ein relevanter Betrag übrig, muss einige Jahre Preisentwicklung in unserem Land verpasst haben. Es ist auch kein Zufall, dass von den Befürwortern der Bezahlkarte keine einzige belastbare Untersuchung angeführt wird, die den Umfang der angeblichen Finanzströme aus dem AsylbLG ins Ausland halbwegs klar beziffern würde. Insbesondere das Argument der „Schlepperfinanzierung“ ist schlicht wahrheitswidrig, werden diese doch im Voraus bezahlt und nicht, nachdem das Erstaufnahmelager von Asylbewerber*innen erreicht wurde.
Wenn es jetzt nur an der Förderung eines legitimen Gesetzeszwecks fehlen würde, wäre die Einführung der Bezahlkarte ja gerade noch erträglich – zwar schlecht gemacht, kein Problem gelöst, aber schadet ja auch nicht. Leider doch. Denn die Bezahlkarte ist Stigmatisierung pur. Nicht nur unterstellt deren Einführung Asylbewerber*innen kollektiv und ohne Sachgrundlage einen unvernünftigen bis kriminellen Umgang mit Sozialleistungen. Sie ist darüber hinaus optisch auch klar von sonstigen Karten im Zahlungsverkehr zu unterscheiden, sodass jede*r sieht, bei wem mit unlauterem Verhalten zu rechnen ist. Nebenbei wird der Zugang zu Bargeld stark begrenzt, obwohl es nach wie vor zahlreiche Situationen gibt, in denen in Deutschland nur bar gezahlt werden kann. Die von der FDP häufig verteidigte „geprägte Freiheit“ gilt halt dann doch nur für diejenigen, die ihr bei der nächsten Wahl auch ihre Stimme geben könnten.
Aber damit ist noch nicht Schluss. Weil die Bezahlkarte ein so brillantes Konzept ist, wird nun über ihre Einführung für Bürgergeld-Empfänger*innen diskutiert. Menschen immer nur wegen ihres Herkunftslandes auszugrenzen, wäre ja auch langweilig. Mit armen Menschen ginge das ebenso.
Robert Perl

