Die Sprache des Rechts – wie Sprache unser Rechtsverständnis prägt.

WoDkA – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin

Wer schon einmal ein Buch eines fremdsprachigen Autoren gelesen hat, mag sich manches Mal ein wenig an der Übersetzung gestoßen haben. Eine Formulierung, die etwas gekünstelt wirkte, nicht passend oder ein sprachliches Bild, das zu groß geraten und sich daher nicht nahtlos in das zuvor Geschriebene einreihte. Immer dann wird dem Leser gewahr, dass bei der Übertragung von der einen in die andere Sprache etwas verloren geht. Manchmal sogar mehr, als nur die Originalität des Autoren und die Rhythmik der Sprache. Bei einem literarischen Werk mag eine unglückliche Übersetzung die Freude am lesen schmälern, und womöglich einen tieferen Zugang verhindern. Wie aber steht es mit der Übersetzung fremdsprachiger Rechtsnormen?

Die Übertragung juristischer Fachsprache bereitet große Schwierigkeiten. Zumal die Begriffe der juristischen Fachsprache ihren Gegenstand in einer Rechtsordnung haben, die von Nation zu Nation variiert. Begriffe wie „Rechtsgeschäft“ bezeichnen ein Rechtsinstitut individuell und sind daher vielmehr Namen als eben Begriffe. Als Namen können sie nur dann übersetzt werden, sofern eindeutig ist, welches Rechtsinstitut welcher Rechtsordnung bezeichnet wird. Daneben existiert aber auch ein Gebrauch von Begriffen der Fachsprache, der allgemeiner ist, wenn beispielsweise von den „Rechtsgeschäften“ im englischen Recht gesprochen wird, obwohl es den Begriff im Englisch derart konkret so nicht gibt. Gerade dann besteht aber die Gefahr, dass aus der eigenen Rechtsordnung vertraute normative Voraussetzungen unzulässig in den Gebrauch des Begriffes einfließen. Die Geburtsstunde von Unklarheiten und Missverständnissen.

Es bleibt ein ewiger Seiltanz zwischen den Sprachen.

Maximilian Kothmann


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