Greenwashing im Jurastudium?

Bekannt aus der Wirtschaft, zu sehen überall im Supermarkt und neuerdings auch bei uns an der Jurafakultät im Schwerpunktbereich 2! Greenwashing? Nein, danke!

WoDkA – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin

Zum beginnenden Wintersemester 2024 wird es an der juristischen Fakultät in Leipzig einige Änderungen im Schwerpunktstudium geben – unter anderem wird es auch einen ganz neuen Schwerpunktbereich 13 „Recht der Politik“ geben. Das klingt nicht nur ansprechend, sondern spiegelt sich inhaltlich auch in den angebotenen Vorlesungen und Kursen wider. Ein breites Angebot an Pflicht- und Wahlkatalogfächern, die einem in Zukunft Kompetenzen vermitteln könnten, die für die Tätigkeit in Ministerien und Parlamenten, Behörden und Verwaltungsgerichten ebenso von Vorteil sind wie für die Rechtsberatung im Öffentlichen Recht, die Politikberatung in Parteien und NGOs sowie die fachjournalistische Tätigkeit.

Ganz anders leider beim Schwerpunktbereich 2: Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft. Hier soll der Name zu „SPB 2: Umwelt und Klima“ umgeändert werden. Das klingt zwar erstmal nett und um einiges ansprechender als der bisherige Name. Inhaltlich soll sich jedoch nichts ändern. Der Umwelt-, aber vor allem der angebliche Klimaaspekt bleibt ein genauso kleiner Teil (Und zwar ein Drittel des Pflichtfachstoffs und wenn man mag, zusätzlich „Umweltrecht II” als Wahlfach) des Schwerpunkts wie bisher. Leider!

Es scheint, als soll die Namensänderung nur stattfinden, um mehr Studis anzuwerben. Da andere Schwerpunktbereiche (wie SPB 6 – Kriminalwissenschaften) so überfüllt sind und die universitären Kapazitäten am Limit, wurde sich wohl kurzerhand überlegt, die Studis mit Greenwashing zu konfrontieren und einen Schwerpunkt dadurch grüner und nachhaltiger zu reden, als er eigentlich ist. Dabei wäre es in unseren heutigen Zeiten nicht nur längst überfällig, sondern auch geboten und gut möglich für Interessierte ein eigenes Fach (zumindest als Wahlfach) zu gestalten, indem es nur um internationales und deutsches Klimaschutzrecht und dessen Zusammenhänge mit anderen Rechtsgebieten geht. Immerhin sind in den letzten Jahren schon so viele Gesetzesänderungen (aktuell z.B. die Reform des Klimaschutzgesetzes), Klimaklagen (sogar bis zum EGMR) und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Klimafragen usw. in Umlauf gekommen. Warum also nur vorgaukeln, einen umwelt- und klimaorientierten Schwerpunkt an der Uni Leipzig anzubieten? Stattdessen sollte sich der SPB 2 lieber wirklich ein grünes Mäntelchen anziehen und dem Klimawandel und der Umweltzerstörung als existenzielle Bedrohung für den Menschen in der juristischen Ausbildung damit wenigstens angemessen gegenübertreten. Ich bin sicher, es würde bei vielen gut ankommen!

Frida Keil


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