WoDkA – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin
Am 10.01. veröffentlichte das Recherchenetzwerk Correctiv einen Bericht über ein geheimes Treffen rechtskonservativer bis rechtsextremer Personen, bei dem offen die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert wurde. Mit dabei: Politiker und Funktionäre der Partei Alternative für Deutschland. Seitdem treibt die deutsche Medienlandschaft insbesondere eine Frage um: „Sollte man versuchen, die AfD verbieten zu lassen?“
Peer Steinbrück äußerte im Talk bei Sandra Maischberger die geistreiche Erkenntnis, Unzufriedenheit könne man nicht verbieten. Da die AfD von der Unzufriedenheit der Menschen zehre, sei ein Verbot sinnlos, weil die Unzufriedenheit bleibe. Aber nicht nur gescheiterte, auch aktive Bundespolitiker wie Finanzminister Lindner äußern, ein Verbotsverfahren würde nichts bringen. Es erwecke den Eindruck, man scheue die politische Auseinandersetzung mit der AfD – vielmehr solle man ihr inhaltlich begegnen. Wie viele andere übersehen leider auch sie dabei, wie wenig ihre Äußerungen mit der Fragestellung zu tun haben.
Käme eine Herzchirurgin auf die Idee, eine lebensnotwendige Bypass-OP zu verweigern, weil der Patient die Überlastung seines kardiovaskulären Systems durch Bewegungsmangel selbst verschuldet hat? Keineswegs.
Ebenso wenig kann gegen ein AfD-Verbotsverfahren ins Feld geführt werden, dass durch vergangene politische Entscheidungen Menschen enttäuscht wurden oder die argumentative Auseinandersetzung mit der AfD bisher unzureichend war und dies zu ihrem Erstarken beigetragen habe.
Selbstverständlich wird die Ärztin nach erfolgreicher Operation versuchen, den Patienten zu einem gesünderen Lebenswandel zu bewegen. Ebenso sollten Politiker*innen auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und lügnerischen Populismus als solcher entlarven. Dennoch und unabhängig davon muss der Infarkt des gesamten Systems verhindert werden, ehe es zu spät ist – mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen.
Die Möglichkeit des Parteienverbots (Art. 21 Abs. 2 GG) ist der historischen Lehre erwachsen, dass Feinde von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht über Wohl und Wehe eben dieser entscheiden sollten. Es dient dazu, eben jenen gubernative Macht vorzuenthalten, die sie nutzen würden, um die Kernelemente unserer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft auszuhöhlen. Es dient final zumindest auch dem Schutz der Menschenwürde.
Natürlich sind die sachpolitischen Probleme nicht gelöst, falls die AfD verboten würde. Offensichtlich sollte man die Menschen durch Politik überzeugen, keine Faschisten zu wählen. Aber braucht es wirklich erst eine zumindest in Teilen verfassungsfeindliche Partei mit guten Aussichten auf Wahlsiege in mehreren Bundesländern, damit die Unzufriedenheit der Menschen inhaltlich angegangen wird und Lügen von Rechtsextremen als solche bezeichnet und belegt werden? Was Steinbrück, Lindner und andere anstatt des Gangs nach Karlsruhe fordern, ist nicht falsch. Aber es sind leider keine Argumente gegen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD – es sind verzweifelte Hilferufe politisch Visionsloser, die teilweise seit Jahren dabei sind, der AfD auf ihrem kontinuierlichen Weg nach rechts mit Sicherheitsabstand hinterherzulaufen.
Robert Perl
