WoDkA – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin
Leute, wir müssen reden. An unserer Fakultät läuft im Moment die
Veranstaltungsreihe „75 Jahre Grundgesetz – Wegmarken und
Herausforderungen der Verfassungsgeltung“. Diese wird nach eigener
Aussage großzügig von der Hanns Martin Schleyer-Stiftung gesponsert.
Nun ja, „wenig spektakulär“, werden jetzt die Leute sagen, die nicht
wissen, wer Hanns Martin Schleyer war. „Ist doch ganz gut“, werden die
meinen, die ein bisschen wissen, wer ebenjene Person war. Nur wissen
die Wenigsten, was Schleyer wirklich so alles gemacht hat. Sonst würde
das hoffentlich (!) einen größeren Nachhall verursachen.
Klar, Hanns Martin Schleyer ist das prominenteste Opfer des deutschen
Herbstes, der bei einer Entführung der RAF ermordet worden ist.
Tragisch! Was aber noch viel tragischer ist – und das sollte auch jedem
einleuchten – der nationalsozialistische Terror. An diesem hatte besagte
Person großen Anteil. Wie groß genau, ist unbekannt, weil eine richtige
Aufarbeitung, die gab es ja nie. Fest steht Folgendes:
Hanns Martin Schleyer war bekennender Nationalsozialist und
Kriegsverbrecher. Er legte zwischen 1931 – 1945 eine echte, wie es so
schön euphemistisch heißt, Bilderbuchkarriere durch die Institutionen
des nationalsozialistischen Terrorregimes hin. Hitlerjugend, NSDAP,
Nationalistische Studentenschaft (aus die er dann doch wieder austrat,
weil diese ihm zu wenig nationalsozialistisch war), SS-Offizier. Alles
dabei. Schleyer ging dann nach Innsbruck, wo er für die Arisierung der
Universität sorgte. Im okkupierten Tschechien steigt er 1943 zu den
Leitern des „Zentralverbandes der Industrie für Böhmen und Mähren“
auf. Dort ist er zuständig für die Beschaffung von Zwangsarbeiter*innen
für die deutsche Kriegswirtschaft. Zu dieser Zeit ist er führendes Mitglied
der „deutschen Vernichtungselite in Prag“ (Erich Später, 2009) und
Mitarbeiter von Reinhard Heydrich, der Vollstrecker der Endlösung
Judenfrage. Bei den Nachkriegsprozessen ist er nicht nur
mucksmäuschenstill über seine Rolle in Prag, sondern lügt auch über
seinen SS-Offiziersrang.
Und nun, 79 Jahre nach Ende des schlimmsten
Menschheitsverbrechens der Geschichte, prangt wieder sein Name auf
Plakaten und in Vorlesungssälen. Eine kritische Auseinandersetzung mit
seiner Person oder Statement seitens der Uni? Fehlanzeige. Eine
Anmerkung oder Information auf der Seite der Stiftung zu Schleyers
Vergangenheit? Negativ.
Sogar der C.H.Beck Verlag hat es nach langer Zeit geschafft, seine
Beziehung zu den NS-Größen Schönfelder, Palandt und Maunz zu
überdenken und hat die Jura-Klassiker umbenannt. Nichts geringeres
wäre auch im Fall Schleyer angebracht. Wer sich derart für
Hochschulpolitik einsetzt, wie es der Anspruch der Stiftung ist, darf sich
nicht mit dem Namen eines Menschen schmücken, der eine
menschenverachtende Ideologie an Unis vorantrieb. Vor allem die
Universität muss für Offenheit, Toleranz und Menschenrechte stehen.
Und der Name Hanns Martin Schleyer steht für das genaue Gegenteil.
Gerade von Professoren, die das Grundgesetz als heilig preisen und
dessen Antwort auf das nationalsozialistische Terrorregime loben, ist es
äußerst fragwürdig mit einer Stiftung zusammenzuarbeiten, welche nach
einem Nazi benannt ist. So lässt sich bestimmt nicht 75 Jahre
Grundgesetz feiern.
Tobias Lange
