Auf der diesjährigen Frühjahreskonferenz der Justizminister hieß es noch, dass ein
grundlegender Reformbedarf des Jurastudiums nicht bestehe (die kleine Advokatin
berichtete). Jene Einschätzung zog damals den Argwohn einiger Studenten nach sich, die nur
wenig Verständnis für diese Auffassung aufbringen konnten. Zumindest in einer Sache soll
sich nun aber für sächsische Jurastudenten bald etwas ändern.
Bereits seit dem Juni 2021 haben Examenskandidaten in Sachsen die Wahl, ihre zweite
staatliche Pflichtfachprüfung auch digital zu schreiben. Das vergleichsweise neue Modell
erfährt seither großen Zuspruch. Allein im vergangenen Prüfungsdurchgang ZJS 2024/2,
entschieden sich alle Prüflinge für das angebotene E-Examen. Schon länger waren daher
gehäuft Stimmen zu vernehmen, die indes auch die Möglichkeit eines E-Examens für die erste
staatliche Pflichtfachprüfung forderten. Dem ist das Landejustizprüfungsamt Sachsen vor
kurzem nachgekommen. Ab dem Prüfungsdurchgang 2025/1 soll es erstmals auch
sächsischen Kandidaten des ersten juristischen Staatsexamens möglich sein, sich gegen die
vormals verpflichtende handschriftliche Bearbeitung und für die digitale Bearbeitung zu
entscheiden.
Die Weichen für das Angebot eines E-Examens stellte damals im Sommer 2021 übrigens eine
neue Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz (DRiG). Der § 5d VI DRiG erlaubt es
dem Landesrecht seither darüber zu bestimmen, ob und inwiefern in den staatlichen
Prüfungen schriftliche Leistungen auch elektronisch erbracht werden dürfen. Das Land
Sachsen machte damals insofern von seinem neu zugestandenen Landesrecht gebrauch, als
dass zunächst die Möglichkeit geschaffen wurde, das zweite juristische Examen auch digital
zu schreiben.
Im Frühjahr diesen Jahres veranlasste das LEO-Team (das universitär angebotene
Repetitorium „Leipziger Examensoffensive“) dann ein elektronisches Probeexamen, als
Vorgriff auf die sich schon damals anbahnende Entwicklung, dass auch das erste
Staatsexamen schon bald digital geschrieben werden könnte. An jenen Testlauf schloss sich
auch eine Evaluation an, in der die beteiligten Studenten dazu aufgerufen waren, ihre
Eindrücke und Erfahrungen zu teilen. Dabei füllten 25 teilnehmende Studenten den
Fragebogen des LEO-Teams aus. Auch hier zeichnete sich deutlich ab, dass sich das E-
Examen einer großen Popularität unter den Studenten erfreut. So gaben 96 % der Befragten
an, dass sie sich für das E-Examen in der staatlichen Pflichtfachprüfung entscheiden würden.
Einen Vorteil gegenüber der handschriftlichen Bearbeitung sahen die befragten Studenten
mehrheitlich mit je 80 % in einer schnelleren Niederschrift der Klausurleistung und in dem
Empfinden, durch das Textprogramm das Gutachten besser strukturieren zu können. Dabei
stellte auch die Software, die für die Niederschrift der Gutachten verwendet wird, in großer
Mehrheit keine Schwierigkeiten dar. Weiterhin gaben 23 von 25 Studenten an, dass die
Bearbeitung für sie problemlos verlaufen sei. Dagegen äußerten 44 % der Befragten den
Wunsch, das Textprogramm mit zusätzlichen Funktionen zu erweitern. Darunter die
Möglichkeit, den Sachverhalt auch digital vorliegen zu haben, auf eine automatische
Gliederungsfunktion zurückgreifen zu können, einzelne Textpassagen markieren zu können
oder das Textprogramm mit einer Rechtschreibkorrektur auszustatten. In einigen anderen
Punkten hat das Landesjustizprüfungsamt Sachsen bereits auf die Rückmeldung der Studenten
reagiert und das Softwareprogramm entsprechend erweitert.
Zuletzt prüfte das Landesjustizprüfungsamt Sachsen, ob die Wünsche nach einem digitalen Sachverhalt und der Zulassung von digitalen Hilfsmitteln umsetzbar sind. Es herrscht jedenfalls Bewegung in der Sache. Diesen Eindruck mag der neuerliche Beschluss, das E-Examen auch für die erste staatliche Pflichtfachprüfung zugänglich zu machen, zudem bekräftigen.
Unsere Autorin Annabel Runge traf sich kürzlich mit Oskar, der sein zweites Staatsexamen
am Computer schrieb und tauschte sich mit ihm über seine Erfahrungen aus. Auch er bestätigt
den positiven Eindruck, der sich in dem ausgewerteten Fragebogen des LEO-Teams
niederschlägt. Oskar empfand das E-Examen als eine deutlich angenehmere Alternative
gegenüber der handschriftlichen Bearbeitung. Gerade auch, weil er sich keine Sorgen über die
Leserlichkeit seines Schriftbildes machen müsse, die letztlich auch Einfluss auf die
Bewertung nehmen könne. Als besonders hilfreich nahm er dabei das zur Verfügung gestellte
Demoprogramm des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen wahr (link: https://ljpa-sachsen.q-
examiner.com/client/home ). Das Textprogramm sei aber ohnehin sehr bedienerfreundlich
gestaltet und erinnere in seiner Form an ein abgeschwächtes Word-Programm, in dem man
sich schnell zurechtfinden würde. Auch vor dem Verlust seines Schreibfortschritts, aufgrund
einer technischen Störung, habe er sich nicht fürchten müssen. Das Textprogramm speichert
nämlich den aktuellen Schreibfortschritt fortlaufend im Sekundentakt.
Wie sich die Umsetzung des E-Examens weiterhin gestaltet und, ob es zu weiteren
Neuerungen kommen wird, lest ihr in der kommenden Printausgabe unserer Zeitschrift! Denn
in Kürze wird sich die kleine Advokatin mit einer Verantwortlichen des
Landesjustizprüfungsamtes Sachsen treffen und mit ihr über die Einführung des E-Examens
für Kandidaten der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung sprechen.
Zuletzt sei noch angemerkt, dass das LEO-Team am Donnerstag, den 5. September 2024, die
Möglichkeit bietet, an einer Simulation des E-Examens teilzunehmen. Alle weiteren
Informationen hierzu, erfahrt ihr über den LEO-Moodlekurs.
Maximilian Kothmann
Foto: Annabel Runge

