WoDkA – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin
Dass der Lebensstil „Studieren” Geld kostet, vermag kaum zu überraschen. Und gerade wer sich für das Jurastudium entscheidet weiß, allein der langen Studiendauer geschuldet, dass der Weg zum Examen auch in finanzieller Hinsicht steinig wird. Was allerdings nicht direkt auf dem Budget-Radar erscheint, sind die teils unverhältnismäßigen Zusatzkosten, die sich im Laufe der Semester ansammeln und, spätestens während der Examensvorbereitung, wahrlich an die Substanz gehen.
Erlaubt mir einen Exkurs als beispielhafte Auflistung: Nach fünf Jahren Dauerbetrieb beginnt das Notebook unangemeldet zu streiken und auch der Akku vom Tablet ist nicht mehr das, was er mal war? Nun, ob Akkuwechsel oder
gar neues Gerät, fest steht, es wird teuer. Neben der technischen Ausstattung gibt es auch Lernmaterialien nicht geschenkt: 30 Euro für die Anki-App (für maximale Lernerfolge) hier, 20 Euro (für ein bereits gebrauchtes) Lehrbuch da… Vorgedruckte
Karteikarten, um die Wiederholungszeit effizienter zu gestalten und Fehlerquellen in den selbstangefertigten Unterlagen zu eliminieren – klingt gut – macht aber stolze 270 Euro für den gesamten Stoff (bei der günstigsten Anbieterin).
Als unerlässliches Handwerkszeug dürfen zudem Gesetzestexte nicht fehlen. Ganz gleich, ab wann die Anschaffung der großen Roten wirklich notwendig ist, spätestens zur Examensprüfung muss man in den sauren Apfel beißen, da nicht alle der halbwegs budget-freundlichen „Beck-Texte“ als Hilfsmittel zugelassen sind. Angesichts des nahenden Weihnachtsfestes wunschzettelgerecht veranschaulicht, macht das: Habersack (49) + Habersack Ergänzungsband (49) + Sartorius (49) + Landesgesetze (79) + Arbeitsgesetze (13,90) + Europa-Recht (15,90) = 255,80 Euro. Exklusive Buchstütze, versteht sich. Wer sein Gesetzbuch dann noch vor Witterungseinflüssen und anderen Immissionen schützen möchte, kann sich für 54,99 Euro eine Tragetasche zulegen. Ledertaschen in modischer Farbe kommen – sich keiner Absurdität bewusst – für 74.99 Euro. Nach günstigeren Alternativen muss man lange suchen und wird höchstens auf Amazon fündig. Die persönliche Hölle des Portemonnaies bleibt jedoch die Wahl des Repetitoriums. Nun scheint es kein studiengangübergreifender Standard zu sein, für eine Prüfungsvorbereitung gute 2000 Euro zu blechen. Meinem Empfinden nach eine Frechheit, mit welcher Normalität diese Vorgehensweise den Jura-Studierenden vermittelt wird. Dabei können wir in Leipzig nur dankbar für LEO (Leipziger
Examensoffensive) sein, welche zumindest hinsichtlich der Teilnahme an einem Repetitorium eine kostenfreie Alternative darstellt. Allerdings unterscheiden sich die Lehrstile von LEO zu Alpmann Schmidt und Hemmer deutlich. Eine tatsächliche Wahl des „richtigen“ Repetitoriums verbleibt also weiterhin allein den finanziell besser Aufgestellten, was mich zu meinem eigentlichen Anliegen führt: Die spezifischen Jura-Ausgaben sind spiegelbildlich mit Nachteilen für weniger
vermögende Studierende verbunden. Klar, einigen Kosten, vor allem jenen für (Lern)Materialien, kann man sich zum Teil durch Ausleihmöglichkeiten in der Bibliothek vollständig entziehen oder sie zumindest mithilfe von Gebrauchtkäufen senken.
Trotzdem verbleibt eine ungelöste Kapazitätenfrage: Wer mehr Geld hat, muss weniger Zeit investieren, um Lehrmaterialen zusammenzusuchen, lückenlos und fehlerfrei selbst zu erstellen, Zeit (und Stress!) mit eBay zu verbringen, oder zu arbeiten, um sich entsprechende Anschaffungen leisten zu können.
Wer mehr Zeit aufwenden muss, um den Mangel an Geld auszugleichen, ist nicht nur in seiner (Kauf)Entscheidungsfreiheit beschränkt, sondern hat vor allem weniger wertvolle Stunden für eine effektive und gute Examensvorbereitung. Sehr ungünstig für das Jurastudium – welches eine enorme Menge dieser Kapazität für sich einfordert. Neben
der direkten Lernzeitverkürzung, zehrt diese Zusatzbelastung auch am allgemeinen Energiereservoir und mindert die Intensität der Aufmerksamkeit. Sogar die (individuelle) kognitive Leistungsfähigkeit steht in Zusammenhang mit der psychischen Belastung, die aus Geldknappheit resultiert. Im Ergebnis wirken die Jura-Ausgaben also direkt
erfolgsaussichtseinschränkend im Vergleich zu Studierenden, die sich weniger oder keine Gedanken übers Finanzielle machen müssen. Der Ausgleich durch zusätzlich aufgewendete Zeit funktioniert nicht – denn von dieser Kostbarkeit haben wir alle nur gleich wenig.
Mir ist bewusst, dass studieren zu dürfen für sich bereits ein Privileg ist. Die Bedingungen dafür können in einer monetären Gesellschaft, wie der unseren, gar nicht für alle gleich sein. Daher ist es keine Überraschung, dass Chancengleichheit nur relativ besteht. Diese Ungerechtigkeit hat man bedauerlicherweise sogar für längere Zeit zu akzeptieren, wenn ich auf den aktuellen Beschluss des BVerfG vom 23.09.24 (1 BvL 9/21) verweisen darf. Ein Anspruch auf staatliche Leistungen für mittellose Hochschulzugangsberechtigte aus Art. 1 I GG iVm Art. 20 I GG wird darin explizit verneint.
Auch wenn der Beschluss dazu einlädt, wäre eine Normalisierung dieser Ungerechtigkeit jedoch fatal. Vielmehr muss sie wahrgenommen und immer wieder ins Bewusstsein gerufen werden, selbst wenn es uns nicht möglich sein wird, den Konflikt auf individueller Ebene aufzulösen. Nicht nur – entschuldigt bitte meinen unschuldigen Idealismus -, um Dankbarkeit entwickeln zu können, für was man hat, sondern vor allem Verständnis für die, die weniger (Glück) haben. Offenheit für andere Lebenswirklichkeiten und ehrliches Interesse an der Situation von Kommiliton*innen, würden an dieser Stelle bereits weiterhelfen. Ich wünsche euch daher Mut, über Geld zu sprechen, solange es kein Hochmut ist.
Antonia Nehne

