Rechtsweg? Nein danke! Die sanfte Macht der Ombudsstellen

WoDka – Wochenmeinung Der kleinen Advokatin

Der Vorfall rund um Stefan Gelbhaar hat die Debatte um Schuldvorwürfe und den Umgang mit diesen in unserem System in den letzten Wochen neu aufflammen lassen. Im Rahmen dessen bin ich – zum ersten Mal ganz bewusst – auf das Wort der „Ombudsstelle“ gestoßen und habe mich mit diesen daraufhin mal etwas genauer beschäftigt.

Das Wort „Ombud“ kommt ursprüngl. aus dem schwedischen und bedeutet übersetzt so viel wie „Vertreter*in“ oder „Bevollmächtigte“. Ombudsstellen sind unabhängige Anlaufstellen, die bei Konflikten und Problemen vermitteln und unterstützen. Sie bieten Betroffenen vertrauliche Beratung an und klären über Rechte und mögliche Schritte auf. Sie helfen, Streitigkeiten zwischen Parteien auf eine faire und unabhängige Art und Weise beizulegen, ohne den „offiziellen“ Rechtsweg gehen zu müssen.

So werden sie zum Beispiel bei Streitigkeiten zwischen Bürger*innen und Behörden, Mitarbeitenden und Unternehmen, Parteiinternen Konflikten sowie auch Studierenden und Hochschulen aktiv eingesetzt. Zwei sehr relevante Ombudsstellen sind für uns Studierende dabei wahrscheinlich Wissenschaftliche Ombudsstellen: Diese unterstützen bei Vorwürfen von wissenschaftlichem Fehlverhalten (z.B. Plagiatsvorwürfen). Und Hochschul-Ombudsstellen: Dabei handelt es sich um allgemeine Ansprechstellen für Konflikte zwischen Studierenden und Lehrenden oder der Verwaltung.

Und auch die Universität Leipzig hat eine solche sog. Ombudskommission – diese kümmert sich nach ihrer Satzung jedoch um rein wissenschaftliche Konfliktlösungen. Daneben gibt es jedoch auch speziell für andere Bereiche entsprechende Beratungs- und Konfliktstellen, die ihr ebenfalls auf der Website findet. So z.B. auch das Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft.

Die Vorteile im Vergleich zum klassischen Rechtsweg bestehen meiner Meinung nach vor allem in dem niedrigschwelligen Zugang zum Ombudsverfahren, da diese meist kostenfrei oder deutlich günstiger sind als normale Gerichtsverfahren. Zudem profitiert man meist von einer enormen Zeitersparnis, da man sich die bürokratischen Hürden und langwierigen Gerichtsverfahren sparen kann. Die Chance, dass das Verhältnis zwischen den Parteien nach einem solchen außergerichtlichen Verfahren erhalten bleibt, steigt ebenfalls, da die Parteien gemeinsam nach individuellen Lösungsansätzen, jenseits starrer gesetzlicher Vorgaben, suchen können. Gerade bei intimeren Streitigkeiten kommt dabei noch hinzu, dass die Ombudsstellen die Konflikte diskret und geschützt behandeln und eben keine öffentlichen Verhandlungen stattfinden.

Nach der Benennung all dieser Vorteile denke ich, dass genau diese Einrichtungen an vielen Orten in unserer Gesellschaft momentan um einiges zu kurz kommen und maßlos unterschätzt werden. Denn bekanntermaßen is communication key! Also, ran an den Ausbau von Ombudsstellen 🙂

Frida Keil


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