WoDkA – Die Wochenmeinung Der kleinen Advokatin
Über einen kleinen, aber wichtigen Sieg der „E97“ im Stellvertreterkrieg der kleinen Fische und der Prädatoren.
„Die Klage wird in allen drei Fällen abgewiesen“. Welch ein Satz der vorsitzenden Richterin, denkbar symphonisch, jedenfalls Musik in den Ohren vermutlich jeder Beklagtenseite.
Im Falle des letzten Dienstags (09.04.25) beschränkte sich die Freude über die eben zitierte Urteilsverkündung nicht nur auf die Beklagten samt Prozessvertretung, sondern ergriff eine ganze solidarische Menschengruppe, welche an der ersten mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit zwischen Bewohner*innen der „E97“ und dem neuen Eigentümer des Gebäudes, im Saal 100 des Amtsgerichts Leipzig, teilnahmen.
Die E97, ein Komplex in der Leipziger Eisenbahnstraße und ehemaliges Zuhause der beliebten Szenekneipe „Goldhorn“, steht stellvertretend für zahllose Sympathisant*innen von antikapitalistischem Wohnen, welche unfreiwillig zu Betroffenen von Entmietung geworden sind.
Damit ist das Gebäude nicht nur ein Objekt mit einprägsamen Namen: Es ist Paradebeispiel für den Wunsch nach beständigem, durch kollektive Eigentumsstrukturen gesicherten Wohnraum und der Unvereinbarkeit dessen mit einem System, welches besser situierte Privatpersonen oder gar Unternehmen dazu auffordert, Wohnraum als Kapitalanlage zu handeln.
Und sie ist Schauplatz für das, was passiert, wenn monetäre Interessen über den Grundbedürfnissen von Menschen stehen: Gibt´s ungenügend Rendite, werden sprichwörtlich Dächer über Köpfe hinweg verkauft (die kleine Advokatin berichtete) und im Anschluss versucht, sich der Überflüssigen durch Räumung zu entledigen (wie die kleine Advokatin bereits damals befürchtete).
Die Erhebung der Räumungsklage vom 04.12.24 war es nun, gegen die sich mehrere WG‘s der E97 vor Gericht wehrten. Bereits eine reichliche Stunde vor Verhandlungsbeginn sammelten sich um die hundert Unterstützer*innen der Beklagtenseite vor dem Gerichtsgebäude, um deren Prozessvertretung (RA Malkus) unter einem wilden Misch aus eigens gedichteten Chorgesangs (etwas cringe) sowie unter Applaus (Ehrfurcht erweckend und das „cringe“ konterkarierend), auf dem Weg ins Gerichtsgebäude zu begleiten.
Für mich der Beginn eines kleinen Fiebertraumes, welcher sich nach ungewöhnlich ausführlicher Sicherheitskontrolle im Verhandlungssaal bei unangenehm verhärteten Fronten zwischen den Prozessvertretern fortsetzte: Die Gegensätzlichkeit und Antipathie der Anwälte füreinander war deutlich zu spüren. Dementsprechend scheiterte wenig überraschend nach ca 10 Minuten auch die Güteverhandlung.
Jene 10 Minuten bestanden hauptsächlich aus etwas wirren und vor allem unkonkreten Vorschlägen der Klägerseite (durch RA Bielow) unter Berufung auf ein (bislang noch nicht mal existentes, jedoch ständig zugrunde gelegtes) Sanierungskonzept des Objekts, bei deren Durchführung die Mitarbeit der beklagten Parteien verlangt wurde. Die Verwirrung wuchs an, als von Kaufplänen einiger Mieter*innen philosophiert wurde (die Beklagten hatten damit nichts zu tun) und vergrößerte sich meinerseits auf ein Maximum, als nach Scheitern der Güteverhandlung der Vortrag der Klägerseite, also der Begründungsversuch der Räumungsklage, folgte. Derart mager dargelegt und juristisch schlecht begründet, löste der Vortrag bei mir Zeit meines Lebens erstmalig einen zivilrechtlichen Gottkomplex hinsichtlich mietrechtlicher Angelegenheiten aus (meine mietrechtlichen Kenntnisse sind… begrenzt).
Die simple Argumentationsstruktur war anscheinend auch für die Richterin nur schwer auszuhalten, sodass sie sich bereits 22 Minuten nach Verhandlungsbeginn dazu entschloss, die Teilnehmenden und Lauschenden von der Häufung schlechter Argumente zu erlösen und bereits nach weiteren sportlichen 25 Minuten mit dem Urteil zurückkehrte, um der Erwartung der Wartenden Recht zu sprechen.
Der Vorhang fiel, die Show war vorbei (auch wenn ein ordentlicher Showdown ausblieb), und der Saal wurde, zum Ärgernis (zT auch: Verwirrung, s.o.) derer, welche der Ausführlichkeit der Justizbeamt*innen in Sachen Sicherheit zum Opfer gefallen sind und daher erst seit einigen Momenten anwesend waren, verlassen.
Schlussendlich verblieb sekundär ein entspanntes Herumstehen vor dem Gebäude, nun mit Box statt Chor und Sonnenschein statt leichter Bewölkung, sodass man den Verweiligungsdrang der Menschen auch mit der nicht zu beanstandenden Leistung von Jupiter erklären konnte. Vor allem (und viel wichtiger!!) verbleibt aber der große Nachhall in Form von Öffentlichkeits- und Medienpräsenz dieses juristisch betrachtet simplen Räumungsstreits, nämlich der Gewissheit, dass mieser Stil nicht mit mieser Juristerei gerettet werden kann und dass Recht manchmal wirklich kommt.
Es zählt: Präsenz zeigen. Rücken stärken. Gerichtssaal füllen. Schaut gern beim nächsten mal vorbei, die Geschichte der E97 ist noch nicht auserzählt, weitere Verhandlungen folgen. Am Gericht cornern, zur Abwechslung aus Überzeugung statt Jobperspektive, kann tatsächlich schön sein.
Antonia Nehne

