„Ziemlich judgy alles“

WoDkA – Wochenmeinung Der Kleinen Advokatin

Der Mythos der Jurist*innen als objektiv-neutrale Wertungsinstanz

„Das Jurastudium ist wie ein Bootcamp – nur dass man am Ende nicht fit, sondern völlig fertig ist und hofft, endlich immer Recht zu haben.“  – Ein Nichtjurist

Recht als Rechts„wissenschaft“ ist der akademische Bestandteil unseres Studiums. Aber Recht ist viel mehr und vor allem überall. Es ist eng mit unserem alltäglichen Leben verwoben, egal ob wir Jurist*innen oder Laien sind. Wir lernen Fachwörter, Definitionen und Schemata, um Fragen differenziert zu beantworten. Dass dieses Handwerkszeug essenziell ist, will ich nicht abstreiten. Aber dass nicht nur Menschen, die Recht studiert haben, Recht verstehen können sollten, gerät dabei oft in Vergessenheit.

In Abgrenzung zu eben jenen „juristischen Laien“ wird uns im Studium von Anfang an eingetrichtert, uns zur objektiv-neutral wertenden Instanz zu erhöhen, ganz so, als ob die Selbstbezeichnung ausreichen würde, um diesen geistigen Idealzustand zu erreichen. Aber Objektivität bleibt genau das: ein Idealzustand, den selbst die besten Jurist*innen lediglich anstreben, aber nicht erreichen können.

Wir lernen, aus unserem Elfenbeinturm von oben herab einen Sachverhalt zu bewerten. Unzählige internalisierte und häufig unbewusste „Biases“, also Voreingenommenheiten und Vorurteile, sind das Fundament des Turms und liegen jeder noch so „objektiv-neutralen“ Wertung zugrunde. Die kritische Reflexion unserer Verinnerlichung von persönlichen Wertvorstellungen und negativen Stereotypen bleibt aus.

Die in § 5a Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes geforderte Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur im juristischen Studium soll laut der Gesetzesbegründung einhergehen mit dem Erlernen von kritischen Reflexionsmethoden zur „Behandlung ethischer Dilemmata an den Schnittstellen von Recht und Ethik“. Die theoretische gesetzliche Grundlage für ein aktives Reflektieren im Studium ist also da, aber die praktische Umsetzung in der Ausbildung ist bisher mehr Schall und Rauch.

Was kann konkret getan werden, um das zu ändern? Der Anti-Bias-Ansatz ist Teil machtkritischer und emanzipatorischer Bildung und stellt die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung und internalisierter Voreingenommenheiten in den Mittelpunkt. Essenziell dafür ist, zum Beispiel im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren, das kritische Nachdenken über Gerechtigkeit anzuregen und Erfahrungen mit Vielfalt zu ermöglichen.

Es geht um ein aktives Auseinandersetzen mit Unterdrückung und Diskriminierung. Das utopische Ziel, dem damit ein Schritt nähergekommen werden soll: eine diskriminierungsfreie und gerechte Gesellschaft.

Dass das Erreichen dieser Utopie gerade im juristischen Kontext von großer Bedeutung ist, erschließt sich bereits aus der Etymologie des Begriffs der Justiz: iustitia, die Gerechtigkeit.

Solange keine Bestrebungen unternommen werden, um dieser Utopie näher zu kommen, bringt es die Aussage meiner Schwester über Jurastudierende und Jura im Allgemeinen auf den Punkt: „ziemlich judgy alles“.

Zita Nogrady


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