In meiner Freundesgruppe entwickelt sich gerade der Trend, sich nicht mehr für die ostdeutsche, die sächsische Herkunft verstecken zu wollen. „Ich will nicht mehr gegen mein Sächseln ankämpfen“, kommt es von dort, „Ich organisiere den nächsten Kongress in Schönbach, damit die ganzen Großstadtkinder und Wessis mal merken, dass im Osten mehr steckt als nur braunes Gedankengut“, kommt es von da. Die ostdeutsche Erfahrung nicht verstecken, sondern aufleben lassen, auch im Rückblick auf die so prägende Geschichte, sollte nicht nur eine Aufgabe von Menschen mit Herkunft aus den „neuen“ Bundesländern sein. Die DDR war prägend, nicht nur für Menschen, die die DDR selbst erlebt haben, sondern auch für Nach-Wende-Kinder und gerade diese kann es nur schockieren, wie wenig in der Schule, in der Geschichte und auch im Jurastudium über die DDR gesprochen wird.
§ 5a Abs. 2 S. 3 DRiG, der als Gegenstand des Studiums unter anderem die Auseinandersetzung mit dem Unrecht der SED-Diktatur beschreibt, erscheint in der Ausbildung, als würde er inhaltlich leerlaufen. Jede*r von uns kennt den Nassauskiesungsbeschluss, aber was für bedeutende Urteile 1981 in der DDR ergangen sind, weiß niemand. Auch Paula Roschig ist das noch einmal mehr als deutlich geworden, als sie im Mai 2024 am Feministischen Juristinnentag in Berlin an einer Veranstaltung über feministische ostdeutsche Perspektiven auf das Recht teilnahm und das eigentlich anberaumte Interview der Leipziger Anwältin Ina Feige aufgrund des Gesprächs- und Mitteilungsbedarfs des Publikums kaum noch Raum bekam. Auf dem FJT lernte sie auch erstmals Johanna Mittrop kennen, die sich bereits zuvor mit der Beteiligung ostdeutscher Frauen an der Wiedervereinigung auseinandergesetzt hatte.
In den beiden wuchs der Wunsch, auch an der Universität Leipzig mehr Raum für ostdeutsche Geschichte zu schaffen und das Projekt der Veranstaltungsreihe „Recht und System: Juristische Perspektiven auf die DDR“ nahm Gestalt an.
Die Hürden zeigten sich zeitnah: die Organisation stellte sich für zwei Einzelpersonen als aufwändig dar. Das Hauptproblem bestand darin, finanzielle Unterstützung zu finden. Das äußerte sich hauptsächlich in strukturellen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Fördermitteln, deren Anträge wesentlich leichter auszufüllen sind, wenn man als Privatpersonen eine dauerhafte Struktur, wie zum Beispiel die eines Vereines, vorweisen kann. Doch alles, was Paula und Johanna an finanzieller Unterstützung, im Besonderen für Honorare der Referierenden, verwehrt blieb, holten sie und viele andere über Engagement wieder rein. An der Juristischen Fakultät in Leipzig konnten sie über den Lehrstuhl von Prof. Dr. Michl Räume buchen, wurden von dem Leiter der Forschungsstelle DDR-Recht Prof. Schmidt-Recla unterstützt, fanden Hilfe über das Fakultätsratsmitglied Ella Schmidt, die Theater- und Gedenkstättenbesuche organisierte, sowie über Maria Garz von der PR-Abteilung der Fakultät.
Förderungen wiederum blieben aus verschiedenen Gründen aus. Nur der FSR hat die Reise- und Übernachtungskosten eines Referenten übernehmen können. Alle anderen Referierenden haben die Kosten selbst getragen und wurden lediglich honoriert mit Leidenschaft und interessanten Veranstaltungen.
Vielleicht war es jedoch auch diese Leidenschaft, das Engagement der Referierenden und Organisierenden und die Liebe zum Thema, die die Studierenden mitreißen konnte. Schon die ersten zwei Veranstaltungen waren voll, die Podiumsdiskussion hat den dafür anberaumten Hörsaal aus allen Nähten platzen lassen und auch bei der Exkursion zum Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau war das Interesse groß (für nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es auf https://www.jura.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/recht-und-system-juristische-perspektiven-auf-die-ddr-2025-08-11 einen Veranstaltungsrückblick).
Eben jene Podiumsdiskussion beschreibt Paula als Highlight der Veranstaltungsreihe. Zunächst erschien es Paula und Johanna utopisch, Gregor Gysi für diese Veranstaltung zu gewinnen, als tätiger Anwalt in sowohl der DDR als auch im vereinten Deutschland war seine Perspektive jedoch von Anfang an gefragt. Und siehe da – dieser sagte zu. Als Diskussionspartner fand sich schnell Dr. Christian Booß, der die Rolle der Anwaltschaft im Politischen Strafverfahren der DDR kritisch in seiner Dissertation analysierte – deren 800 Seiten Paula und Johanna als Recherche vorher eingehend studierten – und dessen differenzierte Antworten für einen die Spannung haltenden und inhaltlich wie rhetorisch begeisternden Schlagabtausch sorgten.
Auch wenn es ermutigt, so viel Engagement zu sehen, ist eine derartige Erfahrung natürlich auch bittersüß. Dass die Unterstützung nicht nur finanziell größtenteils ausblieb, hinterlässt einen faden Beigeschmack und passt nur allzu gut in das Bild von der vergessenen Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Dabei würde sich eine Integration dieser zum Beispiel im Strafrecht in den ersten Semestern nur allzu gut anbieten und auch den sonst etwas trockenen Stoff erleichtern. In den fortgeschritteneren Semestern könnten mehr rechtsvergleichende Seminare angeboten werden und in der rechtshistorischen Vorlesung – die leider auch eine Wahlveranstaltung bleibt – § 5a DRiG Rechnung getragen werden und das DDR-(Un-)recht nicht auf eine Veranstaltung beschränkt bleiben. Die DDR-Geschichte ist tief in unserer Studienstadt Leipzig verankert und berührt uns tagtäglich – ganz egal, wie mittelbar das sein mag. Dem gebührend Rechnung zu tragen, kann nicht allein Aufgabe des Ehrenamts sein.
Und dennoch berichtet Paula von der Kraft des Ehrenamts – sich mit seiner eigenen Verantwortung auseinander zu setzen, die Rolle von Recht als Machtinstrument zu verstehen und dabei niemals verschiedene Lebensrealitäten aus den Augen zu verlieren. So schafft es das Ehrenamt, Lücken zu schließen, die durch ein theoretisches, elitäres und oft lebensfremdes Studium aufgemacht werden und leistet, ganz nebenbei, noch seinen Beitrag für die Gesellschaft.
Hedda Lammert



